Sonntag, 24. Dezember 2017

Adeste Fidelis


Die Betreiber dieser Seite wünschen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest.
Möge Gott sie durch die Tage und alle Tage begleiten


Adeste fideles
laeti triumphantes,
venite, venite
in Bethlehem.
Natum videte
Regem angelorum.
Venite adoremus
Dominum.

En grege relicto
humiles ad cunas
vocati pastores
approperant:
Et nos ovanti gradu
festinemus.
Venite adoremus
Dominum.

Aeterni parentis
splendorem aeternum
velatum sub carne
videbimus,
Deum infantem
pannis involutum.
Venite adoremus
Dominum.

Pro nobis egenum
et foeno cubantem
piis foveamus
amplexibus.
Sic nos amantem
quis non redamaret?
Venite adoremus
Dominum.

Mittwoch, 13. Dezember 2017

Europäischer Bundesstaat


Der Begriff „Vereinigte Staaten von Europa“ (oder auch „Vereinigtes Europa“) ist ein politisches Schlagwort der Europabewegung, welches eine stärkere Europäische Integration und politische Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausdrücken will. Häufig wird der Begriff auch synonym zum Konzept eines Europäischen Bundesstaates verwendet.

Dienstag, 21. November 2017

Europa nach der Bundestagswahl



Die Bundestagswahlen sind vorbei und es stellt sich die Frage wie geht es weiter mit Europa. Wie viel Rückwind für den europäischen Gedanken kommt noch aus Deutschland? Werden wir der Motor der europäischen Einigung bleiben? Oder geht auch Deutschland die Luft aus.

Montag, 30. Oktober 2017

Europa der Regionen



Die Vision des niederländischen Geschäftsmanns und Bierbrauers Alfred Heineken zur Aufteilung der Europäischen Union in 75 Regionen, angeregt durch die Philosophie Leopold Kohrs („Disunion Now“), die sodann die Vereinigten Staaten von Europa bilden sollen. Veröffentlicht wurde diese im Jahre 1992 im Buch The United States of Europe (a Eurotopia?).

Mittwoch, 11. Oktober 2017

Abstiegsangst frist Zukunft


Bei den Wählern gab es viele die aus Angst diese Partei gewählt haben. Ängste die sie selbst in sich tragen und meist auch bewusst verstärkt wurden. Ängst die da sind vertreibt man aber nicht indem man sie einfach ignoriert und weg diskutiert. Ängste begegnet man nur wenn man sie ausspricht und vor allem ernst nimmt. 

Dienstag, 19. September 2017

Der letzte Europäer?



Jean-Claude Juncker (* 9. Dezember 1954 in Redingen) ist ein luxemburgischer Politiker der Christlich Sozialen Volkspartei (CSV/PCS) und seit dem 1. November 2014 Präsident der Europäischen Kommission. Von 1989 bis Juli 2009 war er Finanzminister und von 1995 bis Dezember 2013 Premierminister Luxemburgs sowie von 2005 bis 2013 Vorsitzender der Euro-Gruppe.

Dienstag, 8. August 2017

Deutschland am Scheideweg


Die letzten Wochen zeigen deutlich Deutschland befindet sich auf einem Scheideweg. Die Verankerung im Westen wird von den deutschen Eliten ganz still immer mehr in Frage gestellt. Dazu trägt der neue amerikanische Präsident seinen Teil dazu bei.

Freitag, 28. Juli 2017

Europa der zwei Geschwindigkeiten


Das Modell des Europa der zwei Geschwindigkeiten ist ein Konzept flexibler Integration in Europa in der Form eines Modells europäischer Integration auf der Ebene der EU-Verträge (Primärrecht), wonach eine Gruppe von Mitgliedstaaten innerhalb der Europäischen Union („Kern“) eine verstärkte Integration im Bereich der alten EG anstrebt, während andere, weniger integrationswillige Staaten eine weitreichende Zusammenarbeit z. B. in den Bereichen Währungs- oder Verteidigungspolitik ablehnen (dauerhaft abgestufte Integration). Im Ergebnis besitzen nicht alle Staaten immer denselben Integrationsstand, sondern beteiligen sich unterschiedlich stark an dem Integrationsprozess der Vertiefung durch neue Politikbereiche.

Samstag, 15. Juli 2017

Ratifikationsprozess


Die Entscheidung zur Ausarbeitung eines neuen, umfassenden Vertrags, der die bisherigen EU-Verträge zusammenfassen sollte, entstand noch während des laufenden Ratifikationsverfahrens des Vertrags von Nizza. Dieser war von vielen Beobachtern, aber auch von den beteiligten Politikern selbst als ein unzureichender Kompromiss angesehen worden, der die Probleme, die sich aus der anstehenden EU-Osterweiterung ergeben würden, nicht dauerhaft würde lösen können. Die Idee einer europäischen Verfassung, die die europäischen Föderalisten bereits in der Anfangsphase der europäischen Integration vertreten hatten, gewann unter anderem durch eine viel beachtete Rede des deutschen Außenministers Joschka Fischer im Mai 2000 an Auftrieb und löste eine neue Finalitätsdebatte aus.

Freitag, 7. Juli 2017

Zeitzeuge Helmut Kohl




Helmut Kohl als Zeitzeuge in einem bemerkenswerten Interview, Er beschreibt aus seiner Sicht die Vergangenheit und denkt über die Zukunft nach. Oftmals wurde er von der deutschen Elite belächelt. Aber mit Beharrlichkeit ist er seinen Weg gegangen. Hat die Chancen die er bekam genützt und sein Ziel eines geeinten Europas nie aus den aus den Augen verloren. Er kämpfte dafür mit all seinen Kräften wie ein Pfälzer Löwe.

Donnerstag, 6. Juli 2017

Simone Veil - Madame Europe



Simone Veil war die Tochter des Architekten André Jacob, der im Ersten Weltkrieg mehrere Jahre in Kriegsgefangenschaft verbrachte. Ihre Mutter Yvonne Steinmetz war Atheistin und gab ihr Chemiestudium auf Bitten ihres Mannes auf, um sich der Familie zu widmen. Die Familie war jüdisch und aus kulturellen Gründen stolz auf das Judentum, jedoch nicht religiös, sondern säkular, republikanisch und patriotisch eingestellt.

Mittwoch, 5. Juli 2017

Europäischer Konvent für eine Reform der EWWU


Setzen ordentliche Vertragsänderungen einen Konvent voraus, so wird auch ein Konvent zur Reform des EU-Vertrages in Fragen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) verpflichtend. Diskussionen hierzu gab es bereits am Rande des Europäischen Rates am 23. Oktober 2011. Im Zentrum der Reform sollte die Ausgestaltung einer Fiskalunion stehen, die es gestattet, in die Steuer- und Budgetgestaltung von Euro-Mitgliedsländern direkt einzugreifen, wenn sie finanzielle Hilfe der Partner erhalten. Eine solche Fiskalunion würde eine Reihe von Einzelmaßnahmen bündeln und institutionell verankern, etwa den Euro-Plus-Pakt, das Europäische Semester oder die Regelungen des sogenannten „Six-Pack“.

Samstag, 1. Juli 2017

Warum ist der europäische Verfassungsvertrag gescheitert


Der Verfassungsvertrag stieß bei verschiedenen politischen Richtungen und insbesondere in der Bevölkerung einiger Mitgliedstaaten zunehmend auf Kritik. Die Kritik war sehr vielschichtig und ging vom Inhalt über die Legitimation bis hin zum Titel der Verfassung. Unter den großen europäischen Parteien sprach sich die Mehrheit für den Verfassungsvertrag aus, darunter insbesondere Europäische Volkspartei, Europäische Liberale, Europäische Demokratische Partei und der größere Teil der Sozialdemokratischen Partei Europas und der Europäischen Grünen. Lediglich einige Mitglieder des linken Flügels der SPE, insbesondere in der französischen Parti Socialiste, lehnten den Entwurf ab. Deutlich gegen den Verfassungsvertrag positionierten sich auf der Linken die Europäische Linke, auf der Rechten die Allianz für ein Europa der Nationen und die EUDemokraten. Auch einige große Nichtregierungsorganisationen wie Attac positionierten sich gegen den Entwurf.

Dienstag, 27. Juni 2017

Helmut Kohl - ein großer Europäer


Helmut Kohl war ein großer Europäer. Damit jeder das versteht - Ausschnitte aus der ersten Sitzung des Deutsche Bundestages nach der Erreichung der Deutschen Einheit am 4. Oktober 1990. In seiner Rede beschreibt er seine Vorstellungen von Deutschland und Europa.

Samstag, 24. Juni 2017

Ratifizierung und Scheitern des Verfassungsvertrags


Vor dem Inkrafttreten des Verfassungsvertrags musste dieser allerdings von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Je nach Staat war hierfür entweder ein Parlamentsbeschluss oder eine Volksabstimmung notwendig. Allerdings kündigten mehrere Regierungen, in denen auch eine rein parlamentarische Ratifikation möglich gewesen wäre, ein Referendum an, um damit die besondere Bedeutung des Verfassungsvertrags zu unterstreichen. Hierzu zählten unter anderem Spanien, Frankreich, die Niederlande und Luxemburg. In Deutschland wurde ein Referendum zwar von der FDP gefordert; hierfür wäre jedoch eine Grundgesetzänderung notwendig gewesen, die von den übrigen Parteien abgelehnt wurde. Ein europaweites Referendum, wie es etwa die Europäischen Grünen vorschlugen, fand ebenfalls keine mehrheitliche Zustimmung.

Donnerstag, 15. Juni 2017

Das Römische Reich - Europas erste Einheit


Römisches Reich (lateinisch Imperium Romanum) bezeichnet das von den Römern, der Stadt Rom bzw. dem römischen Staat beherrschte Gebiet zwischen dem 8. Jahrhundert v. Chr. und dem 7. Jahrhundert n. Chr., wobei eine eindeutige Abgrenzung weder zur vorrömischen Epoche noch zum Byzantinischen Reich möglich ist. Die Bezeichnung Imperium Romanum für den römischen Machtbereich ist seit der Zeit Ciceros belegt. Die antike staatsrechtliche Bezeichnung lautete Senatus Populusque Romanus (S.P.Q.R.) – „Der Senat und das Volk von Rom“.

Samstag, 10. Juni 2017

Europäischer Konvent und Regierungskonferenz


Im Dezember 2001 beauftragten daraufhin die Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten einen großen Konvent unter der Leitung des früheren französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing mit der Ausarbeitung eines neuen Europavertrages. Dieser zweite Europäische Konvent („Verfassungskonvent“), der zwischen dem 28. Februar 2002 und dem 18. Juli 2003 einen Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa erarbeitete, bestand aus Regierungsvertretern der fünfzehn Mitgliedstaaten und der dreizehn Beitrittsländer und -kandidaten (einschließlich der Türkei) sowie Vertretern des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und der nationalen Parlamente. Ein ähnlicher Konvent hatte zuvor bereits die EU-Grundrechtecharta verfasst, war jedoch noch niemals für die Ausarbeitung eines EU-Vertrags eingerichtet worden.

Samstag, 3. Juni 2017

Freiwilliger Austritt und Beitritt in die EU

Art. I-60 VVE sollte erstmals den freiwilligen Austritt eines Staates ausdrücklich regeln und damit die seit langem bestehende Ungewissheit über das Bestehen oder Nichtbestehen eines (ungeschriebenen) Austrittsrechts beenden.

Samstag, 27. Mai 2017

Grundrechtecharta - Europäischen Menschenrechtskonvention


Eine bedeutende Neuerung bestand in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, aus der der Teil II des Verfassungsentwurfs bestand. Diese Charta war bereits 2000 vom Europäischen Rat in Nizza verabschiedet und feierlich proklamiert worden, sie war jedoch zunächst ohne Rechtsverbindlichkeit geblieben.

Samstag, 20. Mai 2017

Bürgerinitiativen im Verfassungsvertrag


Als neues direktdemokratisches Element sollte ferner durch Art. I-47 Abs. 4 VVE die Möglichkeit einer europaweiten Bürgerinitiative eingeführt werden. Dadurch sollte die Europäische Kommission aufgefordert werden können, einen Gesetzentwurf zu einem bestimmten Thema vorzulegen.

Samstag, 13. Mai 2017

Die Rechtspersönlichkeit Europas


Nach dem bisherigen Vertragswerk besitzt lediglich die Europäische Gemeinschaft, nicht aber die Europäische Union Rechtspersönlichkeit. Dies bewirkt, dass die EG im Rahmen ihrer Kompetenzen allgemein verbindliche Beschlüsse fassen kann, während die EU lediglich als „Dachorganisation“ tätig ist. Insbesondere in der EU-Außenpolitik bedeutet dies, dass die EU nicht als eigenständige Institution auftreten kann, sondern immer nur in Gestalt ihrer einzelnen Mitgliedstaaten.

Samstag, 6. Mai 2017

Verstärkte Zusammenarbeit der Staaten




Eine weitere Neuerung des Verfassungsvertrags war die Institutionalisierung der Verstärkten Zusammenarbeit in Art. I-44 VVE. Darunter sind Integrationsschritte zwischen einer Gruppe von EU-Mitgliedern zu verstehen, wenn das Vorhaben in der gesamten EU nicht zu realisieren ist.

Samstag, 29. April 2017

Subsidiaritätsprinzip


Schon im Vertrag von Maastricht waren für die EU die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit festgelegt worden, die in Art. I-12 VVE bestätigt wurden. Subsidiarität heißt, dass die Union nur tätig wird, sofern „die Ziele […] von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend erreicht werden können, sondern […] auf Unionsebene besser erreicht werden können“. Die Union darf also eine Aufgabe nur dann von den Mitgliedstaaten übernehmen, wenn die unteren politischen Ebenen (im Fall von Deutschland: Gemeinden, Bundesländer und der Bund) nicht in der Lage sind, diese ausreichend auszuführen, die EU aber schon. Was „ausreichend“ im Einzelfall bedeutet, entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Samstag, 15. April 2017

Kompetenzabgrenzung in Europa


Die Europäische Union besitzt grundsätzlich nur die Kompetenzen, die ihr in den Gründungsverträgen ausdrücklich zugestanden werden („Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung“). In den früheren Verträgen fanden sich diese Kompetenzen jedoch nicht in einem bestimmten Artikel aufgelistet, sondern über das ganze Vertragswerk verteilt. Dies erschwerte das Verständnis des Vertrages und führte häufig zu Unklarheiten über den Umfang der Zuständigkeiten der Union im Einzelnen.


Samstag, 8. April 2017

Die Kommission und ihr Präsident


Die Kommission sollte nach dem Verfassungsvertrag wie schon zuvor „Koordinierungs-, Exekutiv- und Verwaltungsfunktionen“ ausüben. Außerdem sollte das alleinige Initiativrecht der Kommission in der EU-Rechtsetzung gestärkt werden, indem die Ausnahmefälle, in denen auch der Rat Gesetzgebungsvorschläge machen kann, reduziert wurden.
Kaum Änderungen gab es im Ernennungsverfahren der Kommission. Ihre Amtszeit sollte weiterhin fünf Jahre betragen. Nach der Europawahl sollte der ER einen Kommissionspräsidenten vorschlagen, der vom Parlament bestätigt oder abgelehnt werden musste.


Samstag, 1. April 2017

Ziele des Vertrages


Wesentliches Ziel des Verfassungsvertrags war es, die institutionellen Grundlagen der EU zu erneuern. Dabei sollten einerseits die internen Koordinationsmechanismen ausgebaut und die Vetomöglichkeiten einzelner Mitgliedstaaten reduziert werden, um die EU nach der Osterweiterung 2004 handlungsfähig zu halten; andererseits sollten die Rechte des Europäischen Parlaments gestärkt werden, um die demokratische Legitimation der EU zu erhöhen.

Dienstag, 28. März 2017

Holland für Europa


Holland hat sich für Europa entschieden und gegen Abschottung und Isolation. Ein Gründungsmitglied der EU ist bei der Stange geblieben. Trotzdem ist das keine Entscheidung für das Weiter so.

Die Römischen Verträge




Die Römischen Verträge (außer in Deutschland und Italien vereinfachend Vertrag von Rom genannt) wurden am 25. März 1957 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Rom (Kapitol, Senatorenpalast) unterzeichnet. Die Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft:
Die genannten Gemeinschaften bildeten zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl die Europäischen Gemeinschaften. Erst mit dem Fusionsvertrag (1965) wurden auch die Kommissionen und die Ministerräte zusammengelegt.

Samstag, 25. März 2017

Außenministerrat und Außenminister der EU

Eine weitere Neuerung des Verfassungsvertrags bestand in dem neu eingerichteten Außenministerrat sowie im Amt des Außenministers der EU. Bisher hatten sich die Außenminister der Mitgliedstaaten im Rat im sogenannten Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (RAA) getroffen, der sowohl für Außenpolitik als auch für allgemeine Fragen zuständig war. Durch Art. I-24 VVE sollte er aufgeteilt werden in einen „Rat für allgemeine Angelegenheiten“ und einen speziellen Außenministerrat.

Samstag, 18. März 2017

Ziele und Werte der Union


Ebenfalls ausdrücklich definiert wurden im Verfassungsvertrag die „Ziele und Werte der Union“, die für das gesamte Handeln der EU verpflichtend sind. So hieß es in Art. I-2 VVE:
„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“

Samstag, 11. März 2017

Qualifizierte Mehrheit in der Verfassung


Eine gravierende Änderung des Verfassungsvertrages betraf die Abstimmungsmodi im Rat. Dort wurden für die sogenannte „qualifizierte Mehrheit“ die Stimmen der einzelnen Länder bisher gewichtet, wobei größeren Ländern allgemein mehr, kleineren weniger Stimmen zukamen; die genaue Stimmgewichtung war jedoch im Vertrag von Nizza weitgehend willkürlich beschlossen worden. Diese Stimmgewichtung sollte im Verfassungsvertrag abgeschafft werden. 

Samstag, 4. März 2017

Der Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union (Rat) besteht aus den Ministern der einzelnen Mitgliedstaaten, die für das jeweils aktuelle Thema, für das der Rat zusammentritt, zuständig sind (daher auch der inoffizielle Name „Ministerrat“). Hauptaufgabe des Rates ist die Gesetzgebung zusammen mit dem Parlament. Grundsätzlich gilt dabei, dass der Rat meist einstimmig entscheidet, sofern das Parlament keine oder nur wenig Mitspracherechte hat, und nach dem Mehrheitsprinzip, sofern auch das Parlament am Entscheidungsprozess beteiligt ist.

Samstag, 25. Februar 2017

Der Europäische Rat und sein Präsident


Der Europäische Rat (ER), der sich aus den Staats- und Regierungschefs der einzelnen Mitgliedstaaten zusammensetzt und seit den siebziger Jahren regelmäßig tagt, gilt als ein wichtiger Motor der europäischen Integration. Er war bisher allerdings (anders als der Ministerrat) kein offizielles Organ der EU. Durch den Verfassungsvertrag sollte er auch formal in die EU-Struktur einbezogen werden. Der im bisherigen EG-Vertrag genannte „Rat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs“ (der faktisch, aber nicht rechtlich mit dem ER übereinstimmt) sollte mit dem Europäischen Rat zusammengelegt werden.

Samstag, 18. Februar 2017

Das Europäische Parlament und die Verfassung


Das Europäische Parlament war eine von denjenigen Institutionen, deren Kompetenzen durch den Verfassungsvertrag am meisten ausgebaut werden sollten. Gemäß Art. I-20 Abs. 1 VVE sollte es gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union als Gesetzgeber tätig werden und gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse ausüben. Das Mitentscheidungsverfahren, das Parlament und Rat gleiche Rechte im Gesetzgebungsprozess zubilligt, sollte zum neuen „ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“ werden und nun in 92 statt bisher 35 Politikfeldern gültig sein. Insbesondere die Gemeinsame Agrarpolitik und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen wurden in den Zuständigkeitsbereich des Parlaments mit aufgenommen; die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik verblieb allerdings als alleinige Kompetenz des Rates.

Samstag, 11. Februar 2017

Inhalte des Europäischen Verfassungsvertrages


Der Vertrag über eine Verfassung für Europa gliederte sich in eine Präambel, vier Teile des Vertrages und Protokolle.

Präambel Die Präambel nahm, „in der Gewissheit, dass die Völker Europas […] entschlossen sind, […] immer enger vereint ihr Schicksal gemeinsam zu gestalten“, Bezug auf die „kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas“. Der erste Satz der Präambel des ursprünglich vom Konvent vorgelegten Verfassungsentwurfs bestand aus einem Zitat von Thukydides (II, 37) und lautete: „Die Verfassung, die wir haben … heißt Demokratie, weil der Staat nicht auf wenige Bürger, sondern auf die Mehrheit ausgerichtet ist.“ Der Gebrauch dieses Zitates war jedoch aufgrund des mehrdeutigen Kontextes bei Thukydides umstritten. Es wurde daher in der Regierungskonferenz zur Ausarbeitung des Verfassungsvertrages gestrichen.

Freitag, 3. Februar 2017

Europäischer Verfassungsvertrag



Der Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) war ein 2004 unterzeichneter, aber nicht in Kraft getretener völkerrechtlicher Vertrag, durch den das politische System der Europäischen Union reformiert werden sollte. Insbesondere sollte er der Europäischen Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit geben und die bis dahin gültigen Grundlagenverträge (vor allem EU-, EG- und Euratom-Vertrag) ablösen; die bisherige formale Unterteilung in EU und EG sollte entfallen. Gegenüber dem bisher gültigen Vertrag von Nizza sollte die EU zusätzliche Kompetenzen erhalten, außerdem sollte ihr institutionelles Gefüge geändert werden, um sie demokratischer und handlungsfähiger zu machen.

Donnerstag, 19. Januar 2017

Europa und die Trumpel



Nun ist es so gekommen wie es sich schon lange abgezeichnet hat. In den USA wurde ein Präsident ins Amt eingeführt, der von einem vereinten Europa nichts hält und für den eine Zusammenarbeit mit Europa nicht sehr wichtig ist.