Voraussetzung wäre eine Million Unterschriften aus einer noch durch europäisches Gesetz festzulegenden Zahl von Ländern. Auch im Falle einer Bürgerinitiative dürfte die Kommission jedoch nur im Rahmen ihrer Befugnisse tätig werden; eine Erweiterung der Zuständigkeiten der EU auf diesem Wege wäre also ausgeschlossen.
Samstag, 20. Mai 2017
Bürgerinitiativen im Verfassungsvertrag
Voraussetzung wäre eine Million Unterschriften aus einer noch durch europäisches Gesetz festzulegenden Zahl von Ländern. Auch im Falle einer Bürgerinitiative dürfte die Kommission jedoch nur im Rahmen ihrer Befugnisse tätig werden; eine Erweiterung der Zuständigkeiten der EU auf diesem Wege wäre also ausgeschlossen.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen