Sonntag, 4. Dezember 2016

Die Rede an die deutsche Jugend



Diese Rede stand am Beginn einer einzigartigen Verbindung zwischen Deutschen und Franzosen. Es war der Grundstein für den Élysée-Vertrag, der am Ende eine franzöisch-deutsche Staatsbürgerschaft vorsieht. Ein Beispiel für eine gelungene europäische Integration.

Der als Élysée-Vertrag bezeichnete deutsch-französische Freundschaftsvertrag wurde am 22. Januar 1963 von Bundeskanzler Konrad Adenauer und vom französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle im Pariser Élysée-Palast unterzeichnet. Dieses Abkommen über die deutsch-französische Zusammenarbeit hat die beiden Nachbarn in Europa nach langer „Erbfeindschaft“ und verlustreichen Kriegen seitdem immer mehr zusammengeführt. Der Vertrag verpflichtet beide Regierungen zu Konsultationen in allen wichtigen Fragen der Außen-, Sicherheits-, Jugend- und Kulturpolitik. Ebenso wurden Treffen auf Regierungsebene in regelmäßigen Abständen beschlossen.
Auf französischer Seite war François Seydoux de Clausonne, auf deutscher Seite Adenauers außenpolitischer Berater Horst Osterheld wesentlich am Zustandekommen des Vertrages beteiligt.
Für zwischenzeitliche Verstimmung sorgte die Präambel, die dem Vertrag von deutscher Seite vor der Ratifizierung hinzugefügt wurde. Darin erklärten die Deutschen ihre enge Bindung an die USA und den Willen zur Aufnahme Großbritanniens in die EWG. De Gaulle hingegen verfolgte das Ziel, mit Hilfe der Bundesrepublik Deutschland die Position Europas gegenüber den USA zu stärken und auszubauen, also die Bedeutung der USA zu schwächen.

10 Jahre Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit, Briefmarke von 1973

25 Jahre Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit, Briefmarke von 1988

40 Jahre Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit, deutsche Briefmarke von 2003 (gestaltet von Tomi Ungerer), Parallelausgabe mit Frankreich

2-Euro-Gedenkmünze, herausgegeben von Deutschland und Frankreich 2013
Der Vertrag trat nach Unterzeichnung am 2. Juli 1963 in Kraft. Ihm folgte am 5. Juli 1963 das Gründungsabkommen für das Deutsch-Französische Jugendwerk. In der Folgezeit entstanden zahlreiche Städtepartnerschaften sowie Partnerschaften zwischen Schulen und Vereinen.
1988 setzten Bundeskanzler Helmut Kohl und der französische Staatspräsident François Mitterrand in Ergänzung des Vertrages Räte für die Abstimmung von Verteidigungsinteressen (Deutsch-französischer Verteidigungs- und Sicherheitsrat) und der Wirtschafts-, Finanz- und Währungspolitik ein. Seit 2001 finden darüber hinaus infolge des „Blaesheim-Abkommens“ die Treffen zwischen beiden Regierungschefs auf 6- bis 8-wöchentlicher Basis statt.
Am 22. Januar 2003, zur 40-Jahr-Feier der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags, fand das erste Treffen des Deutsch-Französischen Ministerrates statt. Es gab eine gemeinsame Sitzung der Assemblée nationale und des Deutschen Bundestags in Versailles und ein Beauftragter für die deutsch-französische Zusammenarbeit in beiden Ländern wurde erstmals ernannt. 2003 wurde von Deutschland und Frankreich auch der gemeinsam finanzierte Deutsch-Französischer Fonds für Kulturprogramme in Drittländern, der so genannte Élysée-Fonds, geschaffen. Dieser Fonds fördert jährlich deutsch-französische Kulturprojekte mit maximal 25.000 Euro. 2011 standen ihm 460.000 Euro zur Verfügung. Im Rahmen der Feierlichkeiten kam es dann zu einer Gemeinsamen Erklärung des Französischen Präsidenten und des Deutschen Bundeskanzlers, die aber nur als Absichtserklärung zu verstehen ist und als Ziel eine doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche und Franzosen anstrebt, sowie Harmonisierung des Familien- und Zivilrechtes.

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