Montag, 15. Februar 2016

Die Ausländerpolitik der Bundesregierung



In der Bundesrepublik Deutschland mit ihren reichlich 60 Millionen Einwohnern leben über vier Millionen Ausländer. Das stellt Gesellschaft, Wirtschaft und Staat vor große Aufgaben. Die Bundesregierung hat die Ziele ihrer Ausländerpolitik, die sie seit Jahren verfolgt, zuletzt in der Regierungserklärung von Bundeskanzler Helmut Kohl am 4. Mai 1983 dargestellt: 


• Sie will die wirtschaftliche und soziale Integration der seit vielen Jahren in 
der Bundesrepublik lebenden Ausländer verbessern und ihr Aufenthaltsrecht präzisieren,
• die weitere Zuwanderung von Ausländern in die Bundesrepublik wirksam begrenzen, •die Rückkehrbereitschaft von Ausländern stärken sowie deren Reintegration in den 

Heimatländern fördern. Mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland sind schon zehn Jahre und länger hier. Zusammen mit Ländern, Gemeinden, sonstigen staatlichen Organisationen und den gesellschaftlichen Gruppen bemüht sich die Bundesregierung um ihre Integration in das gesellschaftliche und berufliche Leben. Nahezu zwei Drittel (63 Prozent) der hier lebenden ausländischen Kinder und Jugendlichen sind bereits in der Bundesrepublik geboren. Ihnen gelten die Bemühungen um Integration ganz besonders. Die Informationspolitik der Bundesregierung zielt auf ein gutes Verständnis zwischen Deutschen und Ausländern: Ausländerfeindlichkeit beruht auf Unverständnis. Allerdings lassen sich Missverständnisse zwischen einheimischer und zugewanderter Bevölkerung nicht durchweg vermeiden. Das ist in der Bundesrepublik (sieben Prozent der Wohnbevölkerung sind Ausländer) nicht anders als in anderen Ländern mit einem ähnlich hohen Ausländeranteil. 

Bereits seit 1973 werden keine ausländischen Arbeitnehmer mehr angeworben. Dennoch stieg zeitweise die Zahl der Ausländer durch den Nachzug von Familien, die Geburt von Kindern und den Zuzug von Asylbewerbern erheblich: allein zwischen 1977 und 1982 um 719 000. Diese Zunahme und die schlechte Lage auf dem Arbeitsmarkt erschwerten die Integrationsbemühungen und beeinträchtigten das Verständnis der deutschen Bevölkerung. 

Die Bundesregierung hat deshalb früh und eindeutig erklärt, dass sie strikt an der Begrenzung des Zuzugs für Ausländer festhalte, die nicht aus Staaten der Europäischen Gemeinschaft kommen. Die Bundesrepublik Deutschland ist und wird kein Einwanderungsland. Die darüber hinaus gelegentlich geforderte zwangsweise Rückführung ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien in deren Herkunftsländer lehnt die Bundesregierung ebenso eindeutig ab. Sie respektiert die Leistung, die von den ausländischen Arbeitnehmern erbracht worden ist, und schützt die Vertrauenstatbestände, die sich aus den in langen Jahren erworbenen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis-rechten sowie aus einem legalen Nachzug von Familien-angehörigen ergeben. 

Die Bonner Politik der Rückkehrförderung und Reintegration in den Heimatländern orientiert sich deshalb am Prinzip der Freiwilligkeit. Im Zuge des Rückkehrförderungsgesetzes von 1983/1984 haben allein mehr als eine Viertelmillion Ausländer die Bundesrepublik Deutschland verlassen. Seit dem Höchststand der Zahl der Ausländer im Herbst 1982 (damals lag sie bei 4,6 Millionen) hat sich ihre Zahl bis Mai 1985 um 330 000 vermindert. Diese Entwicklung nützt dem Verständnis der deutschen Bevölkerung für die Ausländerpolitik der Bundesregierung und hilft bei den Bemühungen um Integration der zum Bleiben entschlossenen Ausländer. 

1 Kommentar:

  1. Wir schaffen das, was haben die nur. Damals waren wir noch keine bunte Gesellschaft. Und heute haben wir doch die Taschen voll, da können wir schon mal was abgeben. Oder?

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