Freitag, 20. Mai 2022

Die Reformation und Gegenreformation in Trossau



Auch in Trossau haben die Entwicklung zu Beginn des 16. Jahrhundert tiefe Spuren hinterlassen. Die Vertreibung der evangelischen Bewohner des Dorfes wahrscheinlich um 1630 hinterließ tiefe Spuren. Wahrscheinlich über die Hälfte der Bewohner hat damals das Dorf verlassen. Die evangelischen Bewohner des Dorfes haben damals das Dorf verlassen und sind mit großer Wahrscheinlichkeit nach Sachsen ausgesiedelt. Dies erkennt man deutlich daran, das viele Namen aus der Bevölkerung im Rahmen der Katholisierung der Bewohner später nicht mehr auftauchten. Die waren einfach weg.

Für das Dorf muss das ein ganz schlimme Erfahrung gewesen sein. Ein tiefer Riss innerhalb der Dorfbevölkerung war das Ergebnis. Die Mehrheit der Bevölkerung war wahrscheinlich Protestantisch. Aus Erzählungen meines Vaters - sind damals katholische Egerländer im Dorf angesiedelt worden. Die Füßl´s z. B. stammten aus dem katholischen Rading und Theusing, Ortschaften aus dem katholischen südlichen Teil des Egerlandes. Es müssen aber auch Juden im Dorf gelebt haben, die man aus den Namen erkennen kann. Es gab in Trossau sehr viele Jakob - ein typischer jüdischer Name. Die Juden wurden mit großer Wahrscheinlich katholisiert. Nach meinen Schätzung wird wahrscheinlich ein Viertel des Dorfes jüdisch gewesen sein. Es wäre interessant wenn man folgende Fragen ermitteln könnte.

1. Wo zogen die evangelischen Trossauer hin?

2. Wer von den jüdischen Bewohnern zum katholischen bzw. evangelischen Glauben übergetreten ist?

3. Wie das Verhältnis der Bewohner vor der Gegenreformation war? 

Vielleicht lassen sich die Rätsel dieser Zeit irgendwann klären.

Was bekannt ist, dass die Familie Häring den Bau der Kirche in Trossau mit finanzieren durfte. Warum ist nicht bekannt. Es ist anzunehmen, dass diese Zahlungen vielleicht im Rahmen eines Ablassversprechen gemacht wurden. Die Zahlungsleistung für die Kirche erfolgte noch bis in die Neuzeit am Anfang des 19. Jahrhundert, wie ich von Frau Häring erfahren habe.

Das bekannte und veröffentliche Bild von den Ereignissen stellte sich wie folgt dar:  

Seit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 galt im Reich der Grundsatz, dass der Landesherr die Konfessionszugehörigkeit seiner Untertanen bestimmte (Cuius regio, eius religio). Hintergrund dieses Prinzips war die gemeinsame Überzeugung der Zeit, ein gemischt–konfessionelles Territorium sei nicht lebens- und friedensfähig, und keinesfalls wünschenswert.

Rekatholisierung bedeutete in diesem Zusammenhang die Wiedereinführung des katholischen Gottesdienstes in einer Pfarrkirche, bzw. in allen Pfarrkirchen eines Gebiets, in denen zuvor lutherische oder reformierte Gottesdienste gehalten worden waren, auf Weisung des katholischen Landesherrn.

Konkret geschah das durch die Vertreibung der lutherischen oder reformierten, und die Einsetzung katholischer Pfarrer. Die „Eingepfarrten“, die seit zwei bis drei Generationen evangelisch gewesen waren und an die Bibel nach der Übersetzung Martin Luthers, an den Gottesdienst in ihrer Muttersprache, und an den evangelischen Katechismus gewöhnt waren, wurden gezwungen, katholisch zu werden. Die lateinische Messe, das Verbot der Priesterehe und des Laienkelchs, (also des Abendmahls mit Brot und Wein für alle Gläubigen), die Heiligenverehrung, die Prozessionen und Wallfahrten – das alles war neu für sie oder nur noch aus der Familienüberlieferung bekannt. Sie galten plötzlich wieder als katholisch.

Den Unterricht, also die Katechese, in der für diese Menschen neuen und aufgezwungenen Konfession, übernahmen in den katholischen Territorien vielfach die Jesuiten.

Im Königreich Böhmen kam es ebenfalls zu einem Wandel. Dort war nur noch eine Minderheit von etwa 10–15 Prozent katholisch. Bereits unter Ferdinand I. wurde den Jesuiten die Niederlassung erlaubt. Diese gründeten eine zweite Universität zur Ausbildung einer katholischen Elite. Unter dem Adel gewann die Rekatholisierung Anhänger. Diese sorgten dafür, dass auch ihre Untertanen den Glauben wechselten. Außerdem besetzten sie hohe Staatsämter. Rudolf II. wandte sich unter dem Druck des päpstlichen Nuntius insbesondere seit den 1590er Jahren einer verstärkten Rekatholisierungspolitik zu, stieß damit aber auf Widerstand. Der Majestätsbrief von 1609 unterbrach diese Entwicklung.[6] Auch danach versuchten einige geistliche Fürsten, wie der Fürstbischof von Breslau Karl von Österreich, ihre Gebiete zu rekatholisieren. Diese Maßnahmen trugen zum Prager Fenstersturz und dem böhmischen Aufstand bei. Nach dem Sieg am Weißen Berg im Jahr 1620 wurden die in Innerösterreich und anderen Gebieten erprobten Maßnahmen auch in Böhmen und den zugehörigen Gebieten angewandt. Abgesehen von Schlesien, wo es auf Druck des sächsischen Kurfürsten Sonderbedingungen gab, wurde die Rekatholisierung in Böhmen, Mähren und der Grafschaft Glatz durchgesetzt. Wie anderswo wurden die protestantischen Beamten durch Katholiken ersetzt. Der protestantische Adel verlor weitgehend seinen Besitz und musste das Land verlassen. Die katholische Kirche wurde zur einzigen zugelassenen Konfession erklärt. Während Bürgern und Adeligen noch die Möglichkeit der Emigration blieb, wurde Bauern die Auswanderung verboten.

In der Chronik der Stadt Falkenau an der Eger in Böhmen werden für das Jahr 1626 die Artikel zur Rekatholisierung der Bürger der Stadt aufgeführt:

  1. Wer einem Prädikanten Aufenthalt gibt, soll seine Güter und sein Leben verlieren.
  2. Wer einen katholischen Pfarrer, seine Predigtworte oder Gebärden verspottet, soll verbannt werden und aller Güter verlustig sein.
  3. Wer in seinem Hause unkatholische Gottesdienste halten lässt, soll verbannt werden und aller Güter verlustig sein.
  4. Wenn ein Hausvater an Sonn- und Festtagen nicht zur Messe geht, muss er vier Wachslichter zur Kirche geben.
  5. Wer in seinem Hause die Jugend heimlich lehrt, dem soll alles genommen und er dann vom Schergen zur Stadt hinaus geführt werden.
  6. Keines Menschen Testament soll gültig sein, der nicht katholischer Religion ist.
  7. Kein unkatholisches Kind darf ein Handwerk erlernen.
  8. Wer über Gott, die heilige Jungfrau, den Heiligen oder den Kirchengebräuchen ungebührlich redet oder singt, der soll ohne alle Gnade am Leben gestraft und seiner Güter verlustig sein.

In genannter Chronik wird berichtet, dass die Bürger in den meisten Städten derart hartnäckig Widerstand gegen diese Artikel leisteten, dass härtere Zwangsmittel angewendet wurden. Man legte 12–20 Soldaten in ihre Häuser, die sie mit Speise und Trank und was sie sonst verlangten so lange versehen mussten, bis die Bewohner des Hauses katholisch wurden, oder es zu werden versprachen. In diesem Falle machte der Pfarrer an die Haustür ein weißes Kreuz und die Soldaten zogen in das Haus des nächsten widersetzlichen Bürgers ein, „wodurch dann das Volk in die äusserste Verzweiflung gerieth, Haus und Hof verließ und hauffenweis aus dem Lande zog“.

Weil sich der Adel in Nieder- und Oberösterreich den Aufständischen in Böhmen angeschlossen hatte, kam es auch dort zu ähnlichen Maßnahmen. Die protestantischen Adeligen hatten das Land zu verlassen oder kamen der Vertreibung zuvor, indem sie auswanderten. Die Güter wurden verkauft oder verpfändet. Adelige aus anderen Teilen der Habsburgermonarchie traten an die Stelle des alten einheimischen Adels. Auch aus Wien gingen zahlreiche protestantische Adelige und Bürger ins Exil. Es wird geschätzt, dass in Böhmen 150.000 und in Österreich etwa 100.000 Menschen aus diesen Gründen das Land verlassen mussten.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen