Samstag, 27. November 2021

Demokratie auf dem Prüfstand




Demokratien wollen nahezu alle Länder der heutigen Welt sein. Kaum ein politisches Regime bezeichnet sich nicht als demokratisch. Selbst autoritäre Herrschaftssysteme in Asien, Afrika und Lateinamerika berufen sich ebenso auf die Demokratie wie traditionell demokratische Länder der westlichen Welt. Das galt gleichermaßen für die zusammengebrochenen "realsozialistischen" Systeme Mittel- und Osteuropas, die sich als "Volksdemokratie" oder "sozialistische Demokratie" bezeichneten.


Was ist eigentlich Demokratie? Die deutsche Wiedergabe des griechischen Wortes als "Volksherrschaft" ist nicht sehr aussagekräftig. Das Volk kann Herrschaft auf verschiedene Weise ausüben. In den kleinen überschaubaren Stadtstaaten des antiken Griechenlands kam das Volk, das waren damals die freien Männer, auf dem Marktplatz zusammen und stimmte über die Gesetze ab. In den heutigen Großstaaten ist diese Form direkter Demokratie nicht mehr praktikabel. Das Volk kann in der modernen Massendemokratie die Herrschaft nur mittelbar und indirekt ausüben, indem es sie auf Vertreter (Repräsentanten) überträgt. 


Die Demokratie des Grundgesetzes

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Mit diesem Artikel legt das Grundgesetz die Demokratie als die Grundlage und den Rahmen unserer Verfassungsordnung fest. Die Demokratie des Grundgesetzes kann auf einige wenige Prinzipien zurückgeführt werden:

Artikel 20

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Volkssouveränität

Jede staatliche Machtausübung muss durch das Volk legitimiert sein. Die staatlichen Organe müssen entweder, wie die Parlamente, aus Volkswahlen hervorgehen oder, wie die Regierung und die von ihr berufene Verwaltung, von den gewählten Repräsentanten eingesetzt werden. Die Amtsinhaber sind dem Volk bzw. seinen Repräsentanten verantwortlich und können aus ihrem Amt entfernt werden.

Repräsentativsystem

Die Verfassungsgeber haben sich für ein reines Repräsentativsystem entschieden. Das Volk übt die Staatsgewalt nicht direkt aus, sondern überträgt sie durch Wahlen Repräsentanten, den Abgeordneten, die in seinem Auftrag die Entscheidungen im Staat treffen. Die in Art. 20 Abs. 2 genannten Abstimmungen sind nur für den Fall einer Neugliederung der Länder vorgesehen. Einer solchen Neugliederung muss die betroffene Bevölkerung durch Volksentscheid zustimmen.

Dagegen enthalten fast alle Landesverfassungen Bestimmungen über Volksbegehren und Volksentscheide. Die Entscheidung gegen die Aufnahme von Elementen direkter Demokratie in das Grundgesetz wurde durch die negativen Erfahrungen in der Zeit der Weimarer Republik beeinflusst. In den letzten Jahrzehnten wurden immer wieder Forderungen nach einer direkten Beteiligung der Bürger an den politischen Entscheidungen laut. Der Erfolg der Bürgerbewegungen in der ehemaligen DDR gab diesen Forderungen neuen Auftrieb. Die entsprechenden Anträge fanden in der Verfassungskommission von 1992 jedoch nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Mehrheitsprinzip

In einer Demokratie gilt der Grundsatz, dass bei Wahlen und Abstimmungen die Mehrheit entscheidet und dass die Minderheit die Mehrheitsentscheidung anerkennt. Sie hat dafür die Chance, bei künftigen Wahlen und Abstimmungen ihrerseits die Mehrheit zu erringen, und kann erwarten, dass dann ihre Entscheidungen respektiert werden. Das Mehrheitsprinzip ist eine Kompromisslösung. Die Entscheidung der Mehrheit muss nicht "richtig" sein. Das Mehrheitsprinzip gewährleistet aber, dass Konflikte friedlich ausgetragen werden.. 

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