Donnerstag, 15. Juni 2017

Das Römische Reich - Europas erste Einheit


Römisches Reich (lateinisch Imperium Romanum) bezeichnet das von den Römern, der Stadt Rom bzw. dem römischen Staat beherrschte Gebiet zwischen dem 8. Jahrhundert v. Chr. und dem 7. Jahrhundert n. Chr., wobei eine eindeutige Abgrenzung weder zur vorrömischen Epoche noch zum Byzantinischen Reich möglich ist. Die Bezeichnung Imperium Romanum für den römischen Machtbereich ist seit der Zeit Ciceros belegt. Die antike staatsrechtliche Bezeichnung lautete Senatus Populusque Romanus (S.P.Q.R.) – „Der Senat und das Volk von Rom“.

Die Herrschaftsform wandelte sich im Laufe der Zeit von einer (unsicher belegten) Königsherrschaft zur Republik und schließlich zum Kaisertum. Die Geschichte des Römischen Reiches lässt sich traditionell grob in vier Phasen gliedern, für die folgende – historisch nicht immer gesicherten – Zeiträume gelten:
2.   Römische Republik: 509 v. Chr. bis 27 v. Chr. (Untergang der Republik infolge der Bürgerkriege ab 133 v. Chr.)
3.   Prinzipat bzw. (frühe und hohe) Römische Kaiserzeit: 27 v. Chr. bis in die Zeit der Reichskrise des 3. Jahrhunderts (235 bis 284/285; auch als „Zeit der Soldatenkaiser“ bezeichnet)

4.   Spätantike: ab 284/285 bis ins 6./7. Jahrhundert (in der älteren Forschung auch als „Dominat“ bezeichnet). In dieser Zeit ereigneten sich die Völkerwanderung (375 bis 568) und die Teilung des Reiches (395) sowie der Untergang des Römischen Reiches im Westen (476/480) und der Übergang zum Byzantinischen Reich im Osten (frühes 7. Jahrhundert).

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