Mittwoch, 11. November 2015

Koran-Texte zu Gewalt und Krieg:

Bildergebnis für krieg in syrien


In dieser Aufstellung sind nur eindeutige Aufforderungen zur Gewalt sind zitiert. Die vielen Schmähungen gegen „Ungläubige“ wurden weggelassen, ebenso Aussagen wie: “Allah straft die Ungläubigen.“ Die Zitatensammlung ergäbe sonst einen viel größeren Umfang:

Sure 2, Vers 191: "Und erschlagt sie (die Ungläubigen), wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wannen sie euch vertrieben; denn Verführung [zum Unglauben] ist schlimmer als Totschlag. ...“

Sure 2, Vers 193: "Und bekämpfet sie, bis die Verführung [zum Unglauben] aufgehört hat, und der Glaube an Allah da ist. ..." (Die "Ungläubigen" stellen wegen ihrer heidnischen Auffassung eine Verführung dar und müssen allein deshalb bekämpft werden.)

Sure 2, Vers 216: "Vorgeschrieben ist euch der Kampf, doch ist er euch ein Abscheu. Aber vielleicht verabscheut ihr ein Ding, das gut für euch ist, und vielleicht liebt ihr ein Ding, das schlecht für euch ist; und Allah weiß, ihr aber wisset nicht." (Gemeint ist der Kampf mit Waffen.)

Sure 4, Vers 74: "Und so soll kämpfen in Allahs Weg, wer das irdische Leben verkauft für das Jenseits. Und wer da kämpft in Allahs Weg, falle er oder siege er, wahrlich dem geben wir gewaltigen Lohn." (Diesen „Verkauf“ ihres Lebens haben die Attentäter von New York offensichtlich vollzogen. Siehe unter 6. Jenseitsvorstellungen des Islam)

Sure 4, Vers 76: „Wer da glaubt, kämpft in Allahs Weg, und wer da nicht glaubt, kämpft im Weg des Tagut. So bekämpfet des Satans Freunde. Siehe, des Satans List ist schwach.“

Sure 4, Vers 84: „So kämpfe in Allahs Weg; nur du sollst (dazu) gezwungen werden; und sporne die Gläubigen an. ...“

Sure 4, Vers 89: „Sie wünschen, dass ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, und dass ihr ihnen gleich seid. Nehmet aber keinen von ihnen zum Freund, ehe sie nicht auswanderten in Allahs Weg. Und so sie den Rücken kehren, so ergreifet sie und schlagt sie tot, wo immer ihr sie findet; und nehmet keinen von ihnen zum Freund oder Helfer.“

Sure 4, Vers 89: „Sie möchten gern, ihr wäret (oder: würdet) ungläubig, so wie sie (selber) ungläubig sind, damit ihr (alle) gleich wäret. Nehmt euch daher niemand von ihnen zu Freunden, solange sie nicht (ihrerseits) um Gottes willen auswandern! Und wenn sie sich abwenden (und eurer Aufforderung zum Glauben kein Gehör schenken), dann greift sie und tötet sie, wo (immer) ihr sie findet, ...“ ( Digitale Bibliothek Band 46: Der Koran, S. 230 (c) Verlag W. Kohlhammer, Übers.: Rudi Paret)

Sure 4, Vers 92: „Ein Gläubiger darf keinen Gläubigen töten, es sei denn aus Versehen; und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet, der soll einen gläubigen Nacken (Gefangenen) befreien, ...“ Dies ist ein Zitat, das den kriegerischen Zusammenhang eindeutig beweist, wie die folgenden Zitate, die aus einem Kriegshandbuch entnommen sein könnten.

Sure 5, Vers 33: "Der Lohn derer, die gegen Allah und seinen Gesandten Krieg führen und (überall) im Land eifrig auf Unheil bedacht sind (? yas`auna fie l-ardi fasaadan), soll darin bestehen, daß sie umgebracht oder gekreuzigt werden, oder daß ihnen wechselweise (rechts und links) Hand und Fuß abgehauen wird, oder daß sie des Landes verwiesen werden. Das kommt ihnen als Schande im Diesseits zu. Und im Jenseits haben sie (überdies) eine gewaltige Strafe zu erwarten." (Übers. Rudi Paret)

Dieser Vers (Sure 5, Vers 33) stand auf dem Zettel, den der Mörder Bouyeri mit einem Messer an die Brust seines Opfers Theo van Gogh geheftet hatte.


Sure 5, Vers 52: "Oh Gläubige, nehmt weder Juden noch Christen zu Freunden." Siehe auch Sure 3, Vers 118 : „Oh ihr, die ihr glaubt schließet keine Freundschaft außer mit euch. ...“

Sure 8, Vers 12: „ ... Wahrlich in die Herzen der Ungläubigen werfe ich Schrecken. So haut ein auf ihre Hälse und haut ihnen jeden Finger ab.“

Sure 8, Vers 39: „Und kämpfet wider sie, bis kein Bürgerkrieg mehr ist und bis alles an Allah glaubt..“

Sure 8, Vers 41: „ Und wisset, wenn ihr etwas erbeutet, so gehört der fünfte Teil davon Allah und dem Gesandten und (seinen) Verwandten und...“

Sure 8, Vers 60: „So rüstet wider sie, was ihr vermögt an Kräften und Rossehaufen, damit in Schrecken zu setzen Allahs Feind und euern Feind und andre außer ihnen, die ihr nicht kennt, Allah aber kennt. ...“ Siehe 7.)

Sure 9, Vers 5: „Sind aber die heiligen Monate verflossen, so erschlaget die Götzendiener, wo ihr sie findet, und packet sie und belagert sie und lauert ihnen in jedem Hinterhalt auf. So sie jedoch bereuen und das Gebet verrichten und die Armensteuer zahlen, so lasst sie ihres Weges ziehen. Siehe, Allah ist verzeihend und barmherzig.“

Sure 9, Vers 5: „Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf! ...“ ( Digitale Bibliothek Band 46: Der Koran, S. 373 (c) Verlag W. Kohlhammer, Übers.: Rudi Paret)

Sure 9, Vers 111: „Siehe, Allah hat von den Gläubigen ihr Leben und ihr Gut für das Paradies erkauft. Sie sollen kämpfen in Allahs Weg und töten und getötet werden. ... Freut euch daher des Geschäfts, das ihr abgeschlossen habt; und das ist die große Glückseligkeit.“

Sure 9, Vers 111: „Gott hat den Gläubigen ihre Person und ihr Vermögen dafür abgekauft, dass sie das Paradies haben sollen. Nun müssen sie um Gottes willen kämpfen und dabei töten oder (w. und) (selber) den Tod erleiden. ... Freut euch über (diesen) euren Handel, den ihr mit ihm abgeschlossen habt (indem ihr eure Person und euer Vermögen gegen das Paradies eingetauscht habt)! Das ist dann das große Glück.“ ( Digitale Bibliothek Band 46: Der Koran, S. 397 (c) Verlag W. Kohlhammer, Übers.: Rudi Paret)
Darin ist der „Märtyrertod“ begründet. Siehe unter 6.)

Sure 9, Verse 44 und 45, Verse 90 - 93 besagen, dass nur Ungläubige um Erlaubnis bitten, nicht kämpfen zu müssen. Also: Wer nicht kämpft ist ungläubig, es sei denn, er ist schwach und krank.

Sure 9, Vers 41: "Ziehet aus, leicht und schwer, und eifert mit Gut und Blut in Allahs Weg." Es ist gemeint: „leicht und schwer bewaffnet“.

„Eifern mit Gut und Blut in Allahs Weg - für den Islam“ ist ein Passus, der oft im Koran erscheint und durchaus den militärischen Kampf meint. Im Kontext ist von Krieg, Kampf und Heerscharen die Rede. (z. B. Sure 9, Vers 81, 88, Sure 49, Vers 15, Sure 61 „Die Schlachtordnung“, Vers 11)

Sure 9, Vers 52: „Sprich: ‚Erwartet ihr (die Ungläubigen) etwa, dass uns nicht eins der beiden schönsten Dinge treffen wird (Sieg oder Märtyrertod)?’ Und wir erwarten von euch (den Ungläubigen), dass euch Allah mit einer Strafe treffen wird, sei es von Ihm oder durch unsere Hand. Und so wartet; siehe wir warten mit euch.“ (Das ist die Strategie von Mili Göres)

Sure 61 „Die Schlachtordnung“, Vers 3 u. 4 : „Großen Hass erzeugt es bei Allah, dass ihr sprecht, was ihr nicht tut. Siehe Allah liebt die, welche in seinem Weg in Schlachtordnung kämpfen, als wären sie ein gefestigter Bau.“

Sure 4, Vers 104: „ Und erlahmet nicht in der Verfolgung des Volkes (der Ungläubigen); leidet ihr, so leiden sie, wie ihr leidet. …“

Sure 47, Vers 35: „Werdet daher nicht matt und ladet (sie) nicht ein zum Frieden, während ihr die Oberhand habt; ...“

Sure 5, Vers 38 (42): „Und der Dieb und die Diebin, schneidet ihnen ihre Hände ab als Lohn für ihre Taten. (Dies ist) ein Exempel von Allah, und Allah ist mächtig und weise.“

Die meisten dieser Zitate erfüllen nach deutschem Recht den Tatbestand der Anstiftung zu Verbrechen, §30 StGB, oder der öffentlichen Billigung einer Straftat, § 140 StGB.

Man muss den Koran studieren und auf seine verfassungsfeindlichen und menschenrechtswidrigen Inhalte hin überprüfen.


Sind diese Verse „aus dem Zusammenhang gerissen“?

Von gut meinenden Christen - und Muslimen, die auf ein positives Bild ihrer Religion bedacht sind, wird oft der historische Zusammenhang dieser grausamen Verse herausgestrichen, von denen es ja auch in der Bibel viele gäbe. Seltsamerweise wird aber zugleich betont, der Koran sei das „unerschaffene“, ewig gültige Wort Allahs. Dass dieses Wort in der heutigen Rechtspraxis relevant ist, zeigt die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Islam“ vom 19. Sept. 1981, die in Artikel 12 sämtliche Apostaten-Verfolgung und –Ermordung, wie sie in Pakistan, Saudi-Arabien und vielen anderen islamischen Ländern stattfindet, unter Berufung auf einen Koranvers rechtfertigt. (Zitat):


Artikel 12 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam“ vom 19. 9. 1981

Das Recht auf Gedanken-, Glaubens- und Redefreiheit

a) Jeder kann denken, glauben und zum Ausdruck bringen, was er denkt und glaubt, ohne dass ein anderer einschreitet oder ihn behindert, solange er innerhalb der allgemeinen Grenzen, die die šarî’a vorschreibt, bleibt. Nicht erlaubt ist die Verbreitung von Unwahrheit und die Veröffentlichung dessen, was der Verbreitung der Schamlosigkeit oder Schwächung der Umma dient: »Wenn die Heuchler und diejenigen, die in der Stadt Unruhe stiften, nicht aufhören, werden wir dich bestimmt veranlassen, gegen sie vorzugehen, und sie werden dann nur (noch) kurze Zeit in ihr deine Nachbarn sein. Ein Fluch wird auf ihnen liegen. Wo immer man sie zu fassen bekommt, wird man sie greifen und rücksichtslos umbringen« (Koran 33, 60-61). (Zitatende)

Quelle: „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam“:

www.dadalos.org/deutsch/Menschenrechte/Grundkurs_MR2/Materialien/dokument_8.htm

Nicht die Islamkritiker haben Koranzitate "aus dem Zusammenhang gerissen", um damit die Grausamkeit dieser Religion zu zeigen. Die Ulema (Islamgeistlichkeit) zeigt ganz von selbst ihr wahres korangeschwärztes Gesicht, wenn man nur hinschaut. Hoffen wir, dass die Gesellschaftswissenschaften sich ihrer politischen Verantwortung zur Aufklärung bewusst werden.

Ziehen Muslime heute noch Konsequenzen aus diese Koran-Versen?

„ ‚Der Jihad ist ein gerechter und gerechtfertigter Krieg. Nicht ich sage das, es steht im Koran. Viele Brüder hier aus Turin würden gern aufbrechen und sich dem Kampf anschließen.’“ sagte das religiöse Oberhaupt der Islamischen Gemeinde in Turin. (Oriana Fallaci: „Die Wut und der Stolz“ München 2002, Seite 31)

„Seine Waffen waren ein Maschinengewehr und der Koran, den er in der Brusttasche bei sich trug.“ heißt es über den „Märtyrer“ Issam Barahima aus Palästina in dem Buch „Die Terroristenjägerin“ (Autor: Anonyma, Bertelsmann 2003, Seite 114)

Solche „Waffen“ sind auch die Fatwas der Islamisten. Eine Fatwa ist ein „höchstrichterliches Urteil der Ulema“, der islamischen Geistlichkeit. Eine „Fatwa“ muss im Einklang mit dem Koran stehen. Die weltweite „Fatwa“ gegen Salman Rushdie, den Autor des Buches „Satanische Verse“ sollte uns ein Alarmzeichen sein. Im Falle Salman Rushdies lautet die „Fatwa“: „Aufforderung an alle Moslems, Salman Rushdie zu suchen und ihn, sowie die, die sein Buch verbreiten, umzubringen.“ Dieser „Fatwa“ sind über 50 Buchhändler und Verleger zum Opfer gefallen (sogar in Japan).

Auch Usama bin Laden beruft sich auf den Koran (Sure 2, Vers 191), wenn er in seiner „Fatwa“ von 1998 jeden Moslem auffordert, Amerikaner zu töten, wo er sie trifft.

Die Lesart, wonach Djihad nicht "Heiliger Krieg" sondern einfach nur „Kampf, Anstrengung, Selbstüberwindung“ bedeutet (Michael Pohly, Khalid Duran: "Osama bin Laden und der internationale Terrorismus" München 2001, Seite 18) wird vielfach in der Presse gutmütig unterstellt. Aber seit den 1970ern gilt unter Islamisten die Diktion des Omar Abder Rahman:

"Djihad bedeute nur eines, nämlich zu den Waffen zu greifen und die Ungläubigen aufzufordern, den Glauben anzunehmen oder aber sich zu ergeben und sich der muslimischen Herrschaft unterzuordnen." (Michael Pohly, Khalid Duran: "Osama bin Laden und der internationale Terrorismus" München 2001, S. 21)

Rahman ist der geistige Ziehvater von Osama bin Laden gewesen und hat seine brutalen Auffassungen in einer 2000 Seiten starken Dissertation in der berühmten ägyptischen Universität Al-Azhar veröffentlicht. Die zitierten Verse aus dem Koran belegen, dass Rahman tatsächlich im Sinne des Fundamentalismus richtig liegt. Er legt den Koran korrekt aus, nur eben einseitig.

Scheich Mohammed Sayyed Tantawi neigt auch zu einer solchen Auslegung, auch wenn er die Attentate des 11. Sept. (aus taktischen Gründen?) verurteilt hat:

„...[Es] hatte die höchste religiöse Autorität des sunnitischen Islam (die 90 % aller Moslems vertritt), Scheich Mohammed Sayyed Tantawi von der Al-Azhar-Hochschule in Kairo erklärt, solche Attentäter seien als Märtyrer zu bezeichnen, auch wenn bei Anschlägen etwa in jüdischen Siedlungen Frauen und Kinder getötet würden.“ (Hannoversche Allgemeine Zeitung, 18. 04. 02)

„Selbstmordattentate sind nach Auffassung irakischer Islamgeistlicher‚ eine der höchsten Formen des Martyriums’. Dies gelte auch für die Anschläge palästinensischer Kämpfer gegen ‚zionistische Verbrecher und Usurpatoren’, heißt es in einem von der irakischen Nachrichtenagentur INA zitierten islamischen Richtspruch (Fatwa). Die irakischen Ulemas erteilten demnach Selbstmordattentaten ihren Segen und forderten alle islamischen Geistlichen auf, Richtsprüche zur Unterstützung des heiligen Kriegs zu erlassen.“ (ebd.)

Auch diese Fatwa basiert auf den oben genannten Zitaten aus dem Koran.

Der ehemalige ägyptische Präsident Mubarak (ein Muslimbruder) wird ebenda zitiert:

„Derjenige, der stirbt, weil er seine von Gott gegebenen Rechte und Freiheiten, seine Würde, seinen Besitz, seine Religion, sein Land und heilige Stätten verteidigt, wird ein Märtyrer sein.“ (ebd.)

Hans-Peter Raddatz schreibt am 08.01.2002 im Hamburger Abendblatt:

„Wichtigste Vertreter des Islam scheinen folgender Meinung zu sein: Abgesehen davon, dass schon im Jahre 1996 die Religionsbehörde von Medina den Dialog mit Nichtmuslimen mit Glaubensabfall gleichsetzte, stellte M. Tantawi, Präsident der Azhar-Universität in Kairo, nach dem Anschlag fest, dass auch Fundamentalisten als Angehörige des Islam gälten, weil sie fest auf dem Boden des Koran stünden. Zudem bestätigte Scheich Qaradhawi, Rechtsautorität am Golf, dass der Selbstmord im Einsatz für den Islam als verdienstvolles Verhalten einzustufen sei, das zum direkten Übergang ins Paradies berechtige. Der Kampf für die Interessen und die Ausbreitung des Islam (Dschihad) gehöre zu den vornehmsten Pflichten des Gläubigen, weil er einen Dienst an der Gemeinschaft darstelle, dem sich kein gläubiger Muslim entziehen könne. Mit den Wahrnehmungen des Dialogs von Frieden und Toleranz haben diese Feststellungen wenig zu tun.“

Es gibt m.E. kein anderes Buch der Weltreligionen, das so aggressiv den Kampf propagiert wie der Koran. Es finden sich auch Verse zum Frieden im Koran, aber wenige und lange nicht so eindeutig wie in der Bibel (z.B. die Bergpredigt).

Es gibt im Koran drei Ausdrücke für Kampf bzw. Krieg (nach Bassam Tibi: „Islamische Zuwanderung – gescheiterte Integration“ dva 2002, Seite 54):

1.) „Harb“ - der Krieg, den die „Ungläubigen“ beginnen, indem sie z.B. das muslimische Gebet verbieten. 

2.) „Qital“ - Krieg allgemein mit dem Ziel des Tötens. 
3.) „Dschihad“ - der „Heiligen“ Krieg, auch als Anstrengung im Glauben übersetzt.

„Der Krieg gegen die “Ungläubigen” diene der Verteidigung und der Ausbreitung des Islam. Aber nicht das heute vielzitierte Wort “Dschihad” ist in dieser Hinsicht ausschlaggebend, sondern der im Koran stets wiederholte Begriff “Qital fi Sabil Allah”, der “Kampf auf dem Pfade Gottes”. Dieser Kampf ist nicht symbolisch gemeint. Denn es heißt weiter: “Denen gehört das Paradies, die - auf dem Wege Allahs streitend - töten und getötet werden”.“ schreibt PeterScholl-Latour am 26.09.2001. (Er zitiert hier Sure 9, Vers 111.)

„Qital“ heißt nach Salam Falaki der „bewaffnete Kampf mit dem Ziel des Tötens“. Davon ist laut Falaki an 67 Stellen des Koran die Rede. Es handelt sich um den Kampf der „Gläubigen“, da der Kampf der „Ungläubigen“ mit „Harb“ bezeichnet wird. Das Suchregister der Digitalen Bibliothek Band 46: Der Koran, Verlag W. Kohlhammer, Übers.: Rudi Paret, benennt an 42 Stellen das Wort „Krieg“, einmal sogar „Heiliger Krieg“ (Sure 9:60 - dieser Passus wird in anderen Übersetzungen mit „der Weg Allahs“ verharmlost),.

Es ist also kein Widerspruch, wenn in einem Vers des Koran steht, dass Allah die Unruhestifter und den Krieg („Harb“) verabscheut, in einem anderen aber steht: „Euch ist der Kampf („Djihad“) befohlen.“

Es gibt die Auslegung, dass der große Dschihad der Kampf mit sich selbst um den rechten Glauben sei und der kleine Dschihad der militärische Kampf zur Ausbreitung des Islam. Der große Dschihad habe immer Vorrang vor dem kleinen. Dschihad sei an sich gut. Seit den fünfziger Jahren aber gibt es eine starke Strömung um Sayyed Qutb, einen der Vordenker der „Moslemischen Bruderschaft“, die hauptsächlich den militanten Weg vertritt. Es geht dabei nur sekundär um einen Aufstand gegen die kolonialen Ungerechtigkeiten, wie hier viele denken, sondern hauptsächlich um den Kampf gegen den „Unglauben“ („al Kufr“).


„Der Bin-Laden-Djihad  ist nicht gegen Globalisierung, sondern, wie er sagt, gegen al-Kufr al-alami/internationalen Unglauben gerichtet.“ (Bassam Tibi, „Islamische Zuwanderung ... “, S. 162)

Auszug aus " Der Islam und Europa"


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