Institutionen
Das institutionelle Gefüge der EU ist seit ihren Anfängen 1952 im Wesentlichen konstant geblieben, allerdings veränderten sich die Kompetenzen der Organe im Einzelnen mehrmals. Rechtliche Grundlage für die Institutionen sind Titel III des EU-Vertrags sowie der Sechste Teil des AEU-Vertrags.