Donnerstag, 15. April 2021

Europa und seine Institurionen



Institutionen

Das institutionelle Gefüge der EU ist seit ihren Anfängen 1952 im Wesentlichen konstant geblieben, allerdings veränderten sich die Kompetenzen der Organe im Einzelnen mehrmals. Rechtliche Grundlage für die Institutionen sind Titel III des EU-Vertrags sowie der Sechste Teil des AEU-Vertrags.

In vielerlei Hinsicht zeigt die EU typische Züge eines föderalen Systems, mit der Kommission als Exekutive und einer zweiteiligen Legislative aus dem Europäischen Parlament als Bürger- und dem Rat als Staatenkammer. Die wichtige Rolle des Rates orientiert sich an dem Konzept des Exekutivföderalismus, das auch die Bundesrepublik Deutschland prägt. Im Vergleich mit den Gepflogenheiten in föderalen Nationalstaaten ist in der EU jedoch der Einfluss der unteren Ebene (hier also der Regierungen der Mitgliedstaaten) größer: So werden beispielsweise die Kommissionsmitglieder von den nationalen Regierungen vorgeschlagen und die nationalen Parlamente über ihre EU-Ausschüsse eng in die EU-Politik einbezogen. Eine Besonderheit ist ferner der Europäische Rat, der alle drei Monate stattfindende Gipfel der Staats- und Regierungschefs. Diese Institution soll nach dem EU-Vertrag die allgemeinen politischen Leitlinien der Union vorgeben. Sie hat damit sehr großen Einfluss auf die Entwicklung der Union, obwohl sie formal nicht in deren Rechtsetzungsprozess eingebunden ist.

Die zentralen EU-Institutionen:
Europäisches Parlament
Mitglieder des Europäischen Rats 2011
Rat der Europäischen Union Versammlungsraum
Gebäude der Europäischen Kommission
  • ist mit dem Rat der Europäischen Union / Ministerrat als Gesetzgeber tätig
  • teilt sich mit dem Rat die Haushaltsbefugnisse und nimmt in letzter Instanz den Gesamthaushalt an oder lehnt ihn ab
  • übt die demokratische Kontrolle über alle EU-Organe einschließlich der Europäischen Kommission aus und benennt die Kommissionsmitglieder
  • besteht aus 751 durch die EU-Bürger gewählten Abgeordneten
  • Sitz in Straßburg, Generalsekretariat in Luxemburg
  • ist mit dem Parlament als Gesetzgeber tätig
  • setzt sich je nach Themenfeld aus den Ministern der Mitgliedsländer zusammen (daher auch Ministerrat)
  • übt mit dem Parlament die Haushaltsbefugnisse aus
  • sorgt für die Abstimmung der Grundzüge der Wirtschafts- und Sozialpolitik und legt Leitlinien für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) fest
  • schließt internationale Verträge
  • Sitz in Brüssel
  • ist die „Regierung“
  • unterbreitet dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften (alleiniges Initiativrecht)
  • setzt die EU-Politik um und verwaltet den Haushalt
  • sorgt für die Einhaltung des EU-Rechts („Hüterin der Verträge“)
  • handelt internationale Verträge aus
  • je ein Kommissar pro Land
  • Sitz in Brüssel
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Sitzungssaal des EuGH
Gebäude des Europäischen Rechnungshofes
Europäische Zentralbank in Frankfurt
  • sichert die Einheitlichkeit der Auslegung europäischen Rechts
  • ist befugt, in Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten, EU-Organen, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden
  • je ein Richter pro Land
  • Sitz in Luxemburg
  • prüft die Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäße Verwendung von Einnahmen und Ausgaben der Institutionen der EU
  • Sitz in Luxemburg

Europäischer Rat

Präsident des Europäischen Rates
Charles Michel

Der Europäische Rat (Art. 15 EUV und Art. 235 f. AEUV) setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen, wobei der Kommissionspräsident nur beratende Funktion hat. Er wird vom Präsidenten des Europäischen Rates geleitet, der auf zweieinhalb Jahre ernannt wird. Der Europäische Rat legt Leitlinien und Ziele der europäischen Politik fest, ist jedoch nicht in die alltäglichen Verfahren eingebunden. Abstimmungen im Europäischen Rat werden grundsätzlich „im Konsens“ getroffen, also einstimmig, lediglich bestimmte operative Entscheidungen werden nach dem Mehrheitsprinzip gefällt. Der Europäische Rat versammelt sich mindestens viermal im Jahr und tagt generell in Brüssel.

Rat der Europäischen Union

Der Vorsitz im Rat rotiert halbjährlich zwischen den Mitgliedstaaten, wobei jeweils drei aufeinander folgende Staaten in einer sogenannten Dreier-Präsidentschaft zusammenarbeiten. Eine Ausnahme bildet der Rat für Auswärtige Angelegenheiten, in dem der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik den Vorsitz innehat. Unterstützt wird die jeweilige Ratspräsidentschaft vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union.

Europäisches Parlament

Parlamentspräsident
David Sassoli
Sitzverteilung der Fraktionen im EU-Parlament 16. März 2021[60]
        
Insgesamt 705 Sitze

Das Europäische Parlament (EP, Art. 14 EUV und Art. 223 ff. AEUV) ist der zweite Teil der EU-Legislative. Neben der Gesetzgebungsfunktion wirkt es bei der Feststellung des Haushaltsplans mit und übt parlamentarische Kontrollrechte aus. Es wird seit 1979 alle fünf Jahre bei der Europawahl direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt und repräsentiert daher die europäische Bevölkerung.

Das Europäische Parlament hatte nach der Europawahl 2009 zunächst 736 Mitglieder, ab Dezember 2011 wurde es gemäß dem Vertrag von Lissabon auf 754 (ab der Europawahl 2014: 751) Mitglieder erweitert. Diese gruppieren sich nicht nach nationaler Herkunft, sondern entlang ihrer politischen Ausrichtung in (derzeit sieben) Fraktionen. Hierfür haben sich die nationalen Parteien mit ähnlicher Weltanschauung zu europäischen Parteien zusammengeschlossen. Die stärkste Fraktion im Europäischen Parlament ist derzeit mit 175 Abgeordneten die christdemokratisch-konservative Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP/PPE), gefolgt von der sozialdemokratischen Fraktion Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament (S&D) mit 146 Abgeordneten (Stand 16. März 2021).

Die Europawahlen werden allerdings weiterhin im nationalstaatlichen Rahmen abgehalten. Die Zahl der Abgeordneten pro Land richtet sich dabei grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl; kleinere Länder sind aber überproportional vertreten, um auch ihnen eine angemessene Repräsentation ihrer nationalen Parteienlandschaft zu ermöglichen.

Das Europäische Parlament hat zwei Tagungsstätten, eine in Brüssel und eine zweite in Straßburg. Den Vorsitz führen der Präsident des Europäischen Parlamentes (seit 2019 der Italiener David Sassoli, SPE) und seine Stellvertreter, die vierzehn Vizepräsidenten. Gemeinsam bilden sie das Präsidium.

Europäische Kommission

Kommissionspräsidentin
Ursula von der Leyen

Die Europäische Kommission (Art. 17 EUV und Art. 244 ff. AEUV) hat im institutionellen Gefüge der Europäischen Union vornehmlich exekutive Funktionen und entspricht damit der „Regierung“ der EU. Allerdings ist sie auch an der Legislative beteiligt: Sie hat nahezu das alleinige Initiativrecht in der EU-Rechtsetzung[62] und schlägt demnach Rechtsakte (RichtlinienVerordnungenBeschlüsse) vor. Parlament und Rat können diese Vorschläge hinterher jedoch frei abändern.

Als Exekutivorgan sorgt die Kommission für die korrekte Ausführung der europäischen Rechtsakte, die Umsetzung des Haushalts und der beschlossenen Programme. Als „Hüterin der Verträge“ überwacht sie die Einhaltung des Europarechts und erstattet gegebenenfalls Klage vor den Gerichten der Europäischen Union. Auf internationaler Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus und vertritt beispielsweise die EU in der Welthandelsorganisation.

Die Europäische Kommission besteht aus 28 Kommissaren, von denen je einer aus jedem Mitgliedstaat kommt. Der Europäische Rat ernennt sie für fünf Jahre mit qualifizierter Mehrheit. Das Europäische Parlament hat dabei jedoch einen Zustimmungsvorbehalt: Es kann die designierte Kommission als Ganzes (nicht jedoch einzelne Kommissare) ablehnen und auch nach deren Einsetzung durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen. In diesem Fall muss der Europäische Rat eine neue Kommission vorschlagen.

Ihrem vertraglichen Auftrag nach dienen die Kommissare allein der Union und dürfen keinerlei Weisungen entgegennehmen. Die Kommission ist daher ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges supranationales Organ der EU. Innerhalb der Kommission übernimmt jeder Kommissar die Zuständigkeit für einen Politikbereich, ähnlich wie die Minister im Kabinett einer nationalstaatlichen Regierung. Die politische Leitung der Kommission liegt beim Kommissionspräsidenten; dies war von 2014 bis 2019 der Luxemburger Jean-Claude Juncker, seither ist es Ursula von der Leyen.

Die Kommission hat einen eigenen, in ressortspezifische Generaldirektionen unterteilten Verwaltungsapparat, der allerdings mit ca. 23.000 Beamten deutlich kleiner ist als derjenige nationalstaatlicher Regierungen. Daneben gibt es eine Anzahl von Europäischen Agenturen, die Spezialaufgaben wahrnehmen. Als Teil der Exekutive sind sie an die Kommission angegliedert, aber funktional von ihr unabhängig.

Eine besondere Funktion nimmt der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 18 EUV) ein, der sowohl Mitglied der Europäischen Kommission als auch Vorsitzender im Rat für Auswärtige Angelegenheiten ist.

Nach der Europawahl 2019 wurde Ursula von der Leyen zur neuen Kommissionspräsidentin gewählt, die gemeinsam mit ihrer Kommission, bestehend aus einer Koalition aus EVPS&D und RE, am 1. Dezember 2019 ihr Amt antrat.

Diese Kommission hat erstmals drei sogenannte geschäftsführende Vizepräsidenten sowie fünf weitere Vizepräsidenten. Alle Vizepräsidenten sind neben ihrer Tätigkeit als Kommissar für einen Themenschwerpunkt der politischen Agenda der Kommission von der Leyen zuständig.

Europäische Zentralbank

Präsidentin der Europäischen Zentralbank
Christine Lagarde

Die Europäische Zentralbank (EZB, Art. 282 ff. AEUV) bestimmt seit dem 1. Januar 1999 die Geldpolitik in den Euro-Ländern. Die Bank ist politisch unabhängig: Ihr Direktorium wird vom Europäischen Rat ernannt; es ist jedoch nicht politischen Weisungen, sondern nur den im AEU-Vertrag festgelegten Zielen der Währungspolitik unterworfen – insbesondere der Wahrung von Preisstabilität. Ein dafür wichtiges Steuerungsinstrument ist die Festlegung der Leitzinssätze. Die Europäische Zentralbank bildet gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).

Gerichtshof der Europäischen Union

Als Gerichtshof der Europäischen Union wird das gesamte Gerichtssystem der Europäischen Union bezeichnet (Art. 19 EUV und Art. 251 ff. AEUV). Der Europäische Gerichtshof (EuGH, amtlich nur Gerichtshof) ist das oberste Gericht der Europäischen Union. Neben dem Europäischen Gerichtshof existiert seit 1989 noch das ihm vorgeschaltete Europäische Gericht (ursprünglich Europäisches Gericht erster Instanz). Beide Instanzen bestehen aus mindestens je einem Richter pro Mitgliedstaat, wobei der EuGH zusätzlich von mindestens acht Generalanwälten unterstützt wird (Art. 252). Diese werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im Konsens für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Alle drei Jahre werden beide Instanzen teilweise neu besetzt. Seit dem Vertrag von Nizza besteht die Möglichkeit, unterhalb des Europäischen Gerichts eigenständige Fachgerichte zu schaffen.Der Gerichtshof der Europäischen Union soll für eine einheitliche Auslegung des Rechts der Europäischen Union sorgen. Er ist befugt, in bestimmten Fällen selbst über Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten, EU-Organen, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden. Das Vorankommen des europäischen Integrationsprozesses ist durch die Urteile des EuGH zum Teil eigenständig gefördert worden, indem er das Gemeinschaftsrecht, für dessen Auslegung er zuständig ist, in den einzelnen Mitgliedsstaaten unmittelbar zur Anwendung brachte.

Europäischer Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof (EuRH, Art. 285 ff. AEUV) wurde 1975 geschaffen und ist zuständig für die Rechnungsprüfung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben der Union und für die Kontrolle der Haushaltsführung im Hinblick auf deren Rechtmäßigkeit.

Der Europäische Rechnungshof hat zurzeit 27 Mitglieder, eins aus jedem Mitgliedstaat, die vom Rat der Europäischen Union für sechs Jahre ernannt werden. Die derzeit rund 800 Mitarbeiter des EuRH bilden Prüfungsgruppen für spezifische Prüfvorhaben. Sie können jederzeit Prüfbesuche bei anderen Organen, in den Mitgliedstaaten sowie in weiteren Ländern abstatten, die EU-Hilfen erhalten. Rechtliche Sanktionen kann der EuRH jedoch nicht verhängen. Verstöße werden den anderen Organen mitgeteilt, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.

Die Arbeit des EuRH erreichte 1998 und 1999 eine breite Öffentlichkeit, als er der Europäischen Kommission die Zuverlässigkeitserklärung versagte. Der dann folgende Rücktritt der Kommission Santer ist aber nicht als unmittelbare Reaktion auf den Bericht des Rechnungshofes zu verstehen; denn seit der Rechnungshof Zuverlässigkeitserklärungen abgibt (seit Beginn der 1990er Jahre), waren diese stets negativ.

Weitere Einrichtungen

Der Ausschuss der Regionen (AdR) mit Sitz in Brüssel repräsentiert seit seiner Gründung 1992 die regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften in der EU. Er hat beratende Funktionen im Legislativverfahren und muss insbesondere vor Entscheidungen gehört werden, die die regionale und kommunale Verwaltung betreffen. Von den 344 Mitgliedern des AdR stammen 24 aus Deutschland, davon werden 21 von den Bundesländern und drei von den Kommunen vorgeschlagen. Österreich stellt zwölf Mitglieder, davon neun Vertreter der Bundesländer und drei der Kommunen.

Sitz des EWSA ist Brüssel

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist ein seit 1957 existierendes Organ. Er soll (nach dem Vorbild des französischen Wirtschafts- und Sozialrats) die „organisierte Bürgerschaft“ repräsentieren; seine 344 Mitglieder setzen sich zu je einem Drittel aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern sowie Repräsentanten sonstiger Interessen (etwa Landwirtschaft, Umweltschutz etc.) zusammen. Sie werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt, sind ihnen aber nicht rechenschaftspflichtig. Der EWSA wird wie der AdR nur beratend tätig, muss aber in allen Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik gehört werden.

Der Europäische Bürgerbeauftragte mit Sitz in Straßburg ist der Ombudsmann der Europäischen Union und untersucht seit 1992 Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit ihrer Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, errichtet auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (Datenschutzverordnung) um die EG-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Brüssel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre.

Die Europäische Investitionsbank (EIB; Art. 308 ff. AEUV) mit Sitz in Luxemburg wurde 1958 errichtet. Die Bank ist politisch ebenfalls unabhängig und finanziert sich durch Anleihen auf den Kapitalmärkten. Die EIB unterstützt die Mitgliedstaaten und kleinere Unternehmen durch Gewährung von Darlehen zur Finanzierung von Projekten, die im europäischen Interesse liegen, beispielsweise Infrastrukturprojekte oder Umweltschutzmaßnahmen.


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