Die NATO-Osterweiterung bezeichnet den Beitritt von Staaten des ehemaligen militärischen Beistandsbündnisses Warschauer Pakt – beziehungsweise deren Nachfolgestaaten, ehemaliger Sowjetrepubliken, sowie von Nachfolgestaaten des damals blockfreien Jugoslawiens zur NATO. Sie vollzog sich bisher in fünf Schritten zwischen 1999 und 2020. Ein Beitritt zur NATO geschieht auf Antrag des jeweiligen Staates, dem nach Prüfung durch die NATO und Zustimmung aller NATO-Mitgliedstaaten die offizielle Einladung folgt. Die von der NATO schließlich angefertigten Beitrittsprotokolle der nachfolgenden Verhandlungen müssen, nach Zusage der Erfüllung von Vorgaben und Pflichten durch den beitrittswilligen Staat, wiederum von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Begleitet wird der geplante NATO-Beitritt von verschiedenen Maßnahmen, die unter anderem Programme und Instrumente wie die Partnerschaft für den Frieden, den „Individuellen Partnerschaftsaktionsplan“ (engl. Individual Partnership Action, IPAP) und darauf aufbauend einen „Aktionsplans für die Mitgliedschaft“ (engl. Membership Action Plan, MAP) umfassen können, um Beitrittskandidaten durch Beratung und Unterstützung auf den Beitritt zum Verteidigungsbündnis vorzubereiten.
Losgelöst davon, dass auch schon von sowjetischer bzw. russischer Seite mehrfach der eigene NATO-Beitritt thematisiert worden war, sahen die russischen Regierungen die von Russland unabhängigen Beitrittsbestrebungen der ehemaligen Paktstaaten wie jene der Visegrád-Gruppe oder der Länder des Balkans latent bzw. oft als Herausforderung. In ihrer Argumentation gegen die Osterweiterung beziehen sich die Vertreter Russlands meist auf ein angebliches mündliches Versprechen des Westens, die NATO nicht dorthin auszudehnen (siehe unten) und auf Sicherheitsinteressen Russlands. Über Gründe, Zielsetzungen und Auswirkungen der Beitritte ostmitteleuropäischer und osteuropäischer Staaten ist (auch in einem breiten gesellschaftlichen Kontext) kontrovers diskutiert worden.
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