Die Europäische Freihandelsassoziation (englisch European Free Trade Association, EFTA; französisch Association européenne de libre-échange, AELE) ist eine am 4. Januar 1960 im schwedischen Stockholm gegründete Internationale Organisation. Das entsprechende Übereinkommen trat am 3. Mai 1960 in Kraft. Ziel war die Förderung von Wachstum und Wohlstand ihrer Mitgliedstaaten und die Vertiefung des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den westeuropäischen Ländern wie auch der Welt insgesamt. Gleichzeitig sollte sie ein Gegengewicht zu den Europäischen Gemeinschaften bilden. Nach ihrem Übereinkommen (geändert 2001) stellt die EFTA eine in ihrem Anwendungsbereich begrenzte Freihandelszone zwischen ihren Mitgliedern ohne weitere politische Ziele dar.
Beginnend mit dem Übertritt Dänemarks und des Vereinigten Königreiches zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1973 verlor die EFTA an Bedeutung gegenüber der EWG (bzw. später der EU). Seit 1995 gehören ihr nur noch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an. Mit Ausnahme der Schweiz bilden diese Länder zusammen mit jenen der Europäischen Union den Europäischen Wirtschaftsraum.
Die Gründungsmitglieder waren Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Es folgten Finnland (assoziiertes Mitglied 1961, Vollmitglied 1986), Island (1970) und Liechtenstein (1991).
Nachdem Dänemark und das Vereinigte Königreich (1973), Portugal (1986) sowie Finnland, Österreich und Schweden (1995) der Europäischen Gemeinschaft (EG) beigetreten und damit aus der EFTA ausgetreten sind, umfasst diese nunmehr als „Rest-EFTA“ nur noch die vier Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz. Mit Ausnahme der Schweiz bilden diese Länder heute zusammen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), während die EU und die Schweiz ihr Verhältnis durch bilaterale Verträge regeln.
Im August 2005 kündigten die zu Dänemark, aber nicht zur Europäischen Union gehörenden Färöer-Inseln an, (wieder) Mitglied der EFTA werden zu wollen. Im Jahr 2006 erteilte ein Parlamentsausschuss den Auftrag zu entsprechenden Verhandlungen. Da die Färöer-Inseln jedoch als Teil von Dänemark kein souveräner Staat sind, können sie keine EWR-Vertragspartei sein. Ein Beitritt des „Königreichs Dänemark hinsichtlich der Färöer-Inseln“ kommt nach Auffassung der dänischen Regierung nicht in Frage, da Dänemark als EU-Mitglied bereits im EWR ist.
Im Juli 2010 begannen die mittlerweile abgebrochenen Beitrittsverhandlungen Islands mit der Europäischen Union, die im Erfolgsfall dazu geführt hätten, dass Island die EFTA verlassen hätte.
Großbritannien war aufgrund seiner weltweiten Interessen und seiner engen wirtschaftlichen Verbindungen zum Commonwealth nicht an der Verwirklichung einer geschlossenen Wirtschaftszone interessiert und blieb der Gründung der Europäischen Gemeinschaften zunächst ebenso fern wie Österreich, Schweden und die Schweiz, die aufgrund ihrer Neutralität keine derart weitreichenden politischen Verpflichtungen eingehen konnten oder wollten. Der von Großbritannien unterbreitete Plan zur Schaffung einer OEEC-weiten Freihandelszone unter Wahrung nationaler Zolltarife und eigener Außenhandelspolitiken scheiterte jedoch im Dezember 1958 in den so genannten Maudling-Verhandlungen.
Großbritannien wollte durch die Gründung dieser Freihandelszone auch Mitglieder der europäischen Gemeinschaften anziehen, um deren Bedeutung zu schwächen, was aber nicht gelang.
Stattdessen wurden 1959 Verhandlungen zur Realisierung einer Ersatzlösung, der Schaffung einer kleinen Freihandelszone von sieben Ländern – Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich – aufgenommen. Diese mündeten nach nur sechs Monaten in die Stockholmer Konvention, das Gründungsdokument der EFTA, auch als Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation bekannt. Es beschreibt die Ziele der EFTA und legt die Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten fest.
Die Stockholmer Konvention wurde am 4. Januar 1960 unterzeichnet und trat am 3. Mai 1960 in Kraft. Die erste im Vertrag vorgesehene Zollsenkung nach Artikel 3 erfolgte zum 1. Juli 1960, und bis 1970 wurden die Zölle schrittweise ganz abgebaut. Das EFTA-Übereinkommen galt auch für Liechtenstein, das mit der Schweiz durch eine Zollunion verbunden war. Ab Juni 1961 war auch Finnland durch ein Assoziationsabkommen in den territorialen Anwendungsbereich der EFTA mit einbezogen.
Eine Aufnahme neuer Mitglieder war nach Ablehnung des slowenischen Beitrittsgesuches im Herbst 1995 hingegen unwahrscheinlich geworden. Trotzdem haben gewisse Länder, unter anderem Algerien, Interessen hinsichtlich eines Beitrittes bekundet. Eine zeitweilig diskutierte Funktion als Warteraum für osteuropäische Länder, die über einen mit der EFTA-Mitgliedschaft verbundenen EWR-Beitritt in kleinen Schritten an die EU hätten herangeführt werden können, erwies sich als zu wenig attraktiv und wurde deshalb in der politischen Praxis nicht weiter verfolgt.
Schon im Vorfeld eines möglichen Brexit-Entscheids kam jedoch wieder Bewegung in die Erweiterungsmöglichkeiten. In der Schweiz wurde von verschiedenen politischen Kreisen eine EFTA 2.0 ins Spiel gebracht, die dann zusammen mit dem aus der EU ausgetretenen Großbritannien ein etwas stärkeres Gewicht als bisher gegenüber der EU bilden könnte. Obwohl ursprünglich gar nicht traktandiert, war eine mögliche Wiederaufnahme von Großbritannien am EFTA-Ministertreffen vom 26. Juni 2016 das Hauptthema.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen