Montag, 15. Februar 2016

Missbrauch des Asylrechts


Missbrauch des Asylrechts  


Im Gegensatz zu den Asylberechtigten — also Ausländern, denen wegen politischer Verfolgung nach dem Grundgesetz Schutz in der Bundesrepublik Deutschland zu gewähren ist — verfolgen andere Ausländer einen vorgeblichen Asylanspruch mit dem Ziel, möglichst lange an den wirtschaftlichen und sozialen Leistungen im Bundesgebiet teilzuhaben.
Diese missbräuchliche Berufung auf eine tatsächlich nicht gegebene politische Verfolgung hat die wirklich politisch Verfolgten in Misskredit und das Asylrecht in Gefahr gebracht. Hohe Ausländerzahlen gerade in Großstädten und die Bildung von Gettos haben ein Maß erreicht, das zu Bedenken Anlass geben mus. Die Aufnahmekapazität der Gemeinden ist nahezu erschöpft, die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit sind oft erreicht. Allein im Jahre 1980 strömten mehr Asylbewerber ins Bundesgebiet, als es in allen Jahren seit 1953 anerkannte politische Flüchtlinge gab. Durch Maßnahmen gegen den Missbrauch des Asylrechts konnte der Zustrom nach 1980 zunächst gedrosselt werden stieg in jüngster Zeit aber aufs neue bemerkenswert stark an.

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