Der Österreicher Max Schrems hat dieses Urteil nach vielen Jahren erwirkt. Im Zentrum seiner Klage stand die Frage steht das Recht des Bürgers über die informelle Selbstbestimmung vor der übernationalen Regeln zwischen den USA und Europa.
Das Gericht erteilte der bisherigen Praxis eine Abfuhr und ermöglicht nun den Betroffenen bei den nationalen Datenschutzbehörden Widerspruch gegen die behördliche und betriebliche Praxis zu erheben. Das Urteil zeigt allerdings auch das grundsätzliche Problem zwischen beiden Vertragsparteien auf. Mit 9-11 gibt es auf beiden Kontinenten unterschiedliche Entwicklungen was die persönlichen Freiheitsrechte betrifft. Die Bürger der USA haben die Einschränkung zur Terrorabwehr in Kauf genommen. Für die Europäer und hier vor allem die Deutschen und Österreicher ist diese Einschränkung nicht hinnehmbar.
Aus diesen Differenzen entsteht Misstrauen und aus Misstrauen der Wunsch nach mehr Sicherheit, was letztlich mehr Überwachung bedeutet. Was der Gerichtshof allerdings nicht berücksichtigt sind Abkommen die schon vor dem Safe-Harbor-Abkommen existiert haben, die die Überwachung garantieren. Dazu zählt auch das NATO-Truppenstatut. Ein für alle NATO-Mitgliedstaaten verbindliches Regelwerk auch über die geheimdienstliche Tätigkeit.
Nach dem Urteil wird es dringend notwendig, dass man den Austausch der persönlichen Daten neu regelt. Das wird sehr schwierig werden. Auch deshalb, weil die einzelnen Staaten den Datenschutz unterschiedlich bewerten. Wie man die Angelegenheit regeln kann ist allen Beteiligten nicht klar. Sollte es eine kleinstaatliche nationale Regelung geben, trägt dies sicherlich zu einer weiteren Entfremdung von Europa und Amerika bei.
Die Angelegenheit sollte mit viel Fingerspitzengefühl im Interesse aller Beteiligten geregelt werden. Ohne Ergebnis wird diese Frage zu einer Belastung des Handels über den Atlantik führen. Eine Entwicklung die niemanden erfreuen sollte.
Erwin Füßl
efuessl@t-online.de
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